So... antwort kam spät, aber sie kam.
Also es ist so: Der Name "EASYJET" ist als genau dieser geschützt. (Was mich auch wundert da sie es auf den jets ja easyJet schreiben

"EASYjet" oder andere Variationen liegen sehr eng an der "schmerzgrenze". Gleiches gilt für "easyjetter". Ansich ist "easyjetter" nicht illegal solange es nicht EASYJETer oder ähnlich heißt. Ihr merkt, es liegt tatsächlich an der Groß- und Kleinschreibung. ABER... der Anwalt hat mir empfohlen diese Schmerzgrenze nicht auszukitzeln. Große Unternehmen sind da meist die stärkeren. Und so weiter und so weiter...
Also aus easyjetter wird nichts.... Schade, aber lieber im Vorwege als zu spät mit dicker Rechnung

Aber ich habe eine andere Idee, die ich an anderer Stelle zu gegebenem Zeitpunkt preis geben werde.
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