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swift - Open Source Pilot Client Open Source Pilot Client - Crossplattform, Pluginfähig, von Usern für User |
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Wer ist denn aktuell bei VATSIM für die Websites verantwortlich? Mich würde interessieren, wie Ihr bei VATSIM dass mit der neuen Datenschutzverordnung handhabt. Ich wäre da an einem Austausch interessiert. Oder wenn sich jemand mit dem Thema auskennt, gerne. Natürlich völlig unverbindlich. Es ist schon etwas unklar ob wir das für unsere swift Website brauchen, da finde ich etwas widersprüchliche Aussagen. Ansonsten nach iX Artikel * Datenschutzinfo per Generator erstellen * Kontakdaten * Speicherdauer * Betroffenrechte * Alle Zwecke der Datenerfassung * email Beauftragter * Dritte Empfänger * Bereitstellung der Daten * Bestehen automatisierte Entscheidungsfindung (unklar was das sein soll) * Drittempfänger außerhalb EU Wie geschrieben, es geht mir um den Austausch wie ihr das macht. Eigentlich sind die o.g. Punkte klar, bis auf das das mit der "Entscheidungsfindung". Geändert von Klaus Basan (2018-01-13 um 19:48 Uhr) |
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Da VATSIM in den USA registriert ist, müsste die Verordnung für vatsim.net bzw die Netzwerkdaten nicht zutreffen oder sehe ich das falsch?
__________________ MFG/Regards Meinolf ATC EDLL FIR // D-?MHO |
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Da fängt es mit dem Austausch ja schon an. Auf jeden Fall ist das Forum VATSIM Germany "http://board.vacc-sag.org" hier in Deutschland registriert. Und es werden personenbezogene Daten erfasst, so wie bei uns. Ich habe bewusst hier nachgefragt, da die Ähnlichkeiten recht hoch sind (meint zwischen VATGER und swift Projekt): nicht kommerziell, selbes Thema, selbes Land, etc. Dummerweise sprechen alle Infos die ich gefunden habe entweder von "Unternehmen", oder "privaten" Websites. So richtig passen wir da nicht rein (weder VATGER noch swift). Geändert von Klaus Basan (2017-12-23 um 22:55 Uhr) |
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Servus Klaus et al, Zitat:
a) vielleicht, wenn unsere Tätigkeit nicht in den Anwendungsbereich von Unionsrecht fällt (wo sind die EU-Rechtler?) b) nicht, denn wir sind nicht in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik tätig c) nicht, denn wir sind nach meinem Verständnis eine juristische Person d) nicht, denn wir sind keine Behörde Im Artikel 4 steht nocht was zu einer anderen Verordnung, aber die betrifft IMHO nach einem kurzen Blick drauf Provider, Carrier und ähnliche. Für kleine Unternehmen und Vereine wird der neue Datenschutz noch mit einigen Kopfschmerzen verbunden sein. Just my 2 cents Hans | |
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Habe mal die Beiträge zusammengefasst in einen separaten Thread verschoben. Muss ja nicht alles in einem Sammelthread gepusht werden ![]()
__________________ Kai Klingenberg "Mann muss nicht alles wissen, hauptsache man weiss wen man fragen kann" Geradeaus und mit Kopf nach oben kann jeder fliegen ![]() |
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| ![]() Zitat:
![]() Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt ab 25. Mai und zwar unmittelbar. Die DSGVO gilt vorrangig der nationalen Gesetze. Die Migliedsstaaten müssen bis dahin ihre Gesetze/Verordnungen etc. an die DSGVO anpassen, ansonsten geht das EU Recht immer vor. (Ich z.B. warte immer noch auf das neue Landesdatenschutzgesetz und die Änderungen in den Fachgesetzen - es wird spannend). Unser Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist dann Geschichte, ab dem 25. Mai gilt das BDSG (neu). In meinem Büro liegt ein 3 cm dicker Ausdruck über diese Materie - eine Synopse. https://dsgvo.expert/synopse-mit-geg...ok-erschienen/ Denn jetzt muss ich neben den 99 Artikel der DSGVO die dazugehörigen 153 Erwägungsgründe und als Ergänzung/Ausgestaltung die 85 § des BDSG (neu) beachten. Es besteht hier in BW die Möglichkeit sich an den Landesdatenschutzbeauftragten zu wenden. Diese Behörde gibt Auskunft zumal sie auch Aufsichtsbehörde für den nichtöffentlichen Bereich ist.
__________________ Jeder ist seines Glückes Schmied - aber nicht jeder Schmied hat Glück. | |
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